Stellungnahme zum Thema „Allgemeine Impfpflicht“
Die Diskussion um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Viele Bürgerinnen und Bürger haben mir geschrieben. Meine persönliche Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb habe ich so geantwortet:
„In der Tat stellt eine allgemeine Impfpflicht einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dar. Andererseits ist die Impfquote nach wie vor so niedrig, dass eine Überlastung der Intensivkapazitäten unserer Krankenhäuser nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Das führt zu der schwierig abzuwägenden Frage, welchem grundgesetzlichen Auftrag Vorrang eingeräumt werden soll: der staatlichen Schutzpflicht „Infektionsbekämpfung“ oder dem individuellen Abwehrrecht „körperliche Unversehrtheit“. Dabei ist auch der bisherige Erfolg der Impfung und der Aufwand durch regelmäßige Auffrischungen sowie mögliche Alternativen zu berücksichtigen. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Ampel-Koalition die Entscheidung in die Hände des Deutschen Bundestages gelegt und die Abstimmung freigegeben hat, das heißt, dass die Abgeordneten allein nach ihrem Gewissen abstimmen können.
Es gibt viele Aspekte zu berücksichtigen und zu bewerten. Am Ende muss den Ausschlag geben, ob zum gegenwärtigen Zeitpunkt die allgemeine Impfpflicht das mildeste Mittel ist, um weitere Grundrechtseinschränkungen zu vermeiden. Unabhängig vom Ausgang dieser Prüfung lege ich Wert auf die Feststellung, dass beide Positionen – pro und contra allgemeine Impfpflicht – gleichermaßen ethisch wie verfassungsrechtlich vertretbar sind und somit Respekt verdienen.“