Rede im Deutschen Bundestag zum Teilhabechancengesetz

Die Bundesregierung möchte ein neues Gesetz für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt einführen („Teilhabechancengesetz“). Gefördert werden soll insbesondere durch Lohnkostenzuschüsse auf Mindestlohnniveau. Insgesamt weist das Gesetz in die richtige Richtung. Entscheidend wird aber die treffsichere Vermittlung und die intensive Betreuung während der geförderten Beschäftigung sein. Da bleibt das Gesetz leider unscharf. Vielmehr ist zu befürchten, dass mehr auf Statistiken geschielt wird als auf nachhaltige Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Deshalb muss die Devise lauten: Qualität schlägt Quantität! Die Rede können Sie hier ansehen: