Positiver CETA-Entscheid – Freihandel profitiert

Diese Woche hat das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht für die Ratifizierung des Freihandelsabkommen CETA mit Kanada. Karlsruhe hat gleich mehrere Klagen abgewiesen. An der Vereinbarkeit von CETA mit unserem Grundgesetz bestehen nun keine Zweifel mehr.
Putins völkerrechtswidriger Angriff auf die Ukraine hat uns schmerzlich vor Augen geführt, wie Abhängigkeit von einem staatlichen Energiekonzern schnell Versorgungssicherheit gefährden und Krieg finanzieren kann.

Was für russisches Gas gilt, trifft auch für andere Energieträger und Rohstoffe zu. Freihandelsabkommen mit „like-minded-Staaten“ tragen dazu bei, Abhängigkeiten zu überwinden und die Resilienz unserer Volkswirtschaft zu erhöhen.

Der Koalitionsvertrag besagt: „Die Entscheidung über die Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) treffen wir nach Abschluss der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.“ Der Bundestag kann und muss CETA nun schnell ratifizieren. Das ist das Signal, auf das unsere europäischen Partner jetzt warten.