Nachweisgesetz: Ich habe nicht zugestimmt
Die EU hat ihre Arbeitsbedingungen-Richtlinie überarbeitet. Dabei geht es um die Stärkung von Arbeitnehmerrechten und die Modernisierung des Arbeitsrechts. Bei der Umsetzung in deutsches Recht hat das Arbeitsministerium von der Möglichkeit, digitale Nachweise der Arbeitsbedingungen zuzulassen, leider keinen Gebrauch gemacht und hält zu meinem tiefen Bedauern dogmatisch an der Schriftform fest.
Die Wirtschaft schüttelt fassungslos den Kopf, vom DAX-Konzern bis zum Startup. Die Sorge, dass es Nachteile für Arbeitnehmer geben könnte, ist unbegründet. Das hat die Sachverständigenanhörung deutlich gemacht. Nachteile ergeben sich jetzt für alle Unternehmen, die bereits im Einvernehmen mit ihren Beschäftigten ihre Personalverwaltung digitalisiert haben. Deshalb habe ich diesem Gesetz nicht zugestimmt.
Vielmehr möchte ich an die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit SPD und Grünen auf Berichterstatter-Ebene anknüpfen und schnell einen neuen Vorstoß zur Digitalisierung des Arbeitsrechts unterbreiten.