Zurück zu Normalität und Eigenverantwortung
Erfreulicherweise hat die hohe Inzidenz an Neuinfektionen durch die Omikron-Variante – auch aufgrund der weitestgehend milderen Verläufe – keine Überlastung unserer Gesundheitssysteme zufolge. Infektionsschutz dient der Gefahrenabwehr. Ohne akute Gefahr darf es keine Freiheitseinschränkungen geben. Das war und ist immer die Maxime der Corona-Politik der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz entfallen jetzt die Zugangskontrollen und Nachweispflichten, ebenso wie Kontaktbeschränkungen und weitgehende Maskenpflichten. Stattdessen setzen wir auf effektive und niedrigschwellige Maßnahmen wie die Maskenpflicht im ÖPNV und Fernverkehr sowie eine Maskenpflicht und Testungen zum Schutz besonders gefährdeter Menschen in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen. Für die Länder gilt: Verändert sich die Lage, können diese per Parlamentsbeschluss weitergehende Maßnahmen verhängen. Auf Bundesebene sind wir jederzeit handlungsfähig.
Die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes an die tatsächliche Infektionslage ist dank der hartnäckigen Verhandlungen der FDP gelungen: ein Erfolg für Freiheit und Eigenverantwortung.