Abstimmung zur Organspende – Persönliche Erklärung

Zur Abstimmung des Bundestages über die Zukunft der Organspende am 16.01.2020 habe ich folgende persönliche Erklärung abgegeben:

Alle Parteien im Deutschen Bundestag verfolgen das Ziel, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Dazu debattieren wir diese Woche zwei Gesetzentwürfe – die „Widerspruchslösung“ und die „Entscheidungslösung“. Die Befürworter beider Lösungen glauben, dieses wichtige gesellschaftspolitische Ziel besser zu erreichen.

Persönlich bin ich überzeugt, dass die Entscheidungslösung langfristig ein besseres Ergebnis erreichen wird, weil die Widerspruchslösung erhebliche  Nachteile und Risiken birgt. Im Einzelnen:

  1. Mein Körper gehört nicht dem Staat, auch nicht nach meinem Tod. Deshalb muss der Staat mich fragen, ob ich zum Wohle der Gemeinschaft meine Organe zur Spende freigebe und nicht umgekehrt, dass ich dem Staat mitteilen muss, wenn ich aus welchem Grund auch immer für eine Spende nicht zur Verfügung stehe.
  2. Es ist empirisch überhaupt nicht erwiesen, dass die Widerspruchslösung allein mehr Organspenden ermöglicht als die Entscheidungslösung. Vielmehr kommt es darauf an, Hemmschwellen abzubauen und richtige Anreize zu setzen.
  3. Eine unbequeme, aber erwiesene Wahrheit sind die mangelhaften Abläufe in den Kliniken. Dort wird über Leben und Organspende entschieden. Blockaden in der Organisation der Kliniken verhindern zu oft lebensrettende Organspenden in tausenden Fällen.
  4. Dazu kommt als Hemmschwelle häufig die fehlende Rechtssicherheit darüber, was der erklärte Wille des Verstorbenen tatsächlich ist. Hier hilft eine digitale Erstellung, Speicherung und Aktualisierung des Spenderausweises, zu dem alle Ärzte im Bedarfsfall Zugriff bekommen.
  5. Sollte jemals nur der Verdacht auftreten, dass Organe vor dem tatsächlichen Hirntod entnommen wurden, wird die Widerspruchslösung bei weitem mehr diskreditiert als die Entscheidungslösung. Missbrauch ist durch den Einzelnen bei der Widerspruchslösung nicht einzukalkulieren, bei der freien Entscheidung für oder gegen die Organspende jedoch schon.
  6. Schließlich ist zu prüfen, inwieweit Organspender als Organempfänger gegenüber Nichtspendern rechtssicher privilegiert werden können.

 

Tausende von Patienten warten auf Spenderorgane. Ich bin überzeugt, dass die Entscheidungslösung in Kombination mit den letztgenannten Punkten das mildere Mittel ist, um das gesellschaftspolitisch ebenso wichtige wie dringliche Ziel „mehr Organspenden“ zu erreichen.

Darüber hinaus  wünsche ich mir, dass das Thema in der Breite der Gesellschaft aktiv diskutiert wird, um möglichst viele bewusste und selbstbestimmte Entscheidungen im Sinne der Patienten herbeizuführen.