Aufstiegsversprechen mit Leben füllen

Ein wichtiger FDP-Erfolg in puncto Digitalisierung stellt die 27. BAföG-Novelle dar, die der Bundestag nun beschlossen hat. Die Antragsstellung ist nun für die Menschen deutlich erleichtert, da sie vollständig digital verläuft. Wir verzichten auf die Schrifterfordernis.

Im Zentrum der Bafög-Novelle steht der liberale Vorsatz, das Aufstiegsversprechen mit Leben zu füllen. So wie wir es im Wahlkampf versprochen haben, entkoppeln wir Bildungserfolg und sozialen Aufstieg vom Elternhaus und öffnen die Tür für zum BAföG für einen erweiterten Personenkreis – ganz im Sinne der Fairness.

Es geht um höhere Freibeträge für Elterneinkommen (2415 Euro), eine höhere Altersgrenze (45 Jahre) und eine erhebliche Erhöhung der persönlichen Vermögensfreibeträge. Die Anhebung des Wohnkostenzuschlags um 11% auf 325 Euro ist eine weitere Antwort auf gestiegenen Preise, die selbstverständlich auch die Studierenden betreffen.

Abschließend bleibt zu erwähnen: akademische und berufliche Bildung sind gleich viel wert. Deshalb werden die Bedarfssätze und Freibeiträge für die Berufsausbildungsbeihilfe im selben Umfang angehoben.

Mitbestimmung neu organisieren

Unter diesem Motto hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund zur Podiumsdiskussion eingeladen. Gleich zu Beginn erinnerte ich DGB-Chef Reiner Hoffmann daran, dass die Reform 1972 von der sozial-liberalen Koalition auf den Weg gebracht wurde – was ich als gutes Signal für die Ampelkoalition bei der Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung werte.

DGB und FDP teilen die Überzeugung, dass Weiterbildung ein entscheidender Erfolgsfaktor für selbstbestimmtes Arbeiten ist. Unterschiede wurden aber auch deutlich: die unternehmerische Freiheit muss die rote Linie bei der Ausweitung der Mitbestimmung bleiben. Andernfalls geraten erst Investitionen und dann Arbeitsplätze in Gefahr.

Ziel der nächsten Reform muss sein, dass wieder mehr junge Beschäftigte bei Betriebsratswahlen kandidieren und dass mehr junge Unternehmen die Vorteile der betrieblichen Mitbestimmung erkennen. Deshalb muss Betriebsratsarbeit digitaler, unbürokratischer und schneller werden, so mein Fazit.

 

Rede im Deutschen Bundestag – Entlasten statt Markttransparenz aussetzen

Mit ihrem Entwurf zur „Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ fordert die AfD die Aussetzung der Tätigkeit der Markttransparenzstelle. Verbraucher würden somit nicht mehr die Preise an den Tankstellen per App vergleichen können. Dahinter steckt der Vorwurf, Tankstellen und Mineralölkonzerne würden die Spritpreise zu spät zu senken und rechtswidrige Preisabsprachen treffen. Ein unsinniger Vorwurf.

 

 

 

 

 

 

In der Lösung des Problems zeigt sich ein entscheidender Unterschied: Während die AfD-Fraktion Markttransparenz abschaffen will, entlastet die Fortschrittskoalition konkret die Menschen. Statt populistische Forderungen zu erheben, sollten wir in diesen Tagen eng zusammen stehen, in Deutschland und in ganz Europa.

Die Rede können Sie sich in voller Länge unter diesem Link ansehen.

Zurück zu Normalität und Eigenverantwortung

Erfreulicherweise hat die hohe Inzidenz an Neuinfektionen durch die Omikron-Variante – auch aufgrund der weitestgehend milderen Verläufe – keine Überlastung unserer Gesundheitssysteme zufolge. Infektionsschutz dient der Gefahrenabwehr. Ohne akute Gefahr darf es keine Freiheitseinschränkungen geben. Das war und ist immer die Maxime der Corona-Politik der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz entfallen jetzt die Zugangskontrollen und Nachweispflichten, ebenso wie Kontaktbeschränkungen und weitgehende Maskenpflichten. Stattdessen setzen wir auf effektive und niedrigschwellige Maßnahmen wie die Maskenpflicht im ÖPNV und Fernverkehr sowie eine Maskenpflicht und Testungen zum Schutz besonders gefährdeter Menschen in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen. Für die Länder gilt: Verändert sich die Lage, können diese per Parlamentsbeschluss weitergehende Maßnahmen verhängen. Auf Bundesebene sind wir jederzeit handlungsfähig.

Die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes an die tatsächliche Infektionslage ist dank der hartnäckigen Verhandlungen der FDP gelungen: ein Erfolg für Freiheit und Eigenverantwortung.

Positiver CETA-Entscheid – Freihandel profitiert

Diese Woche hat das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht für die Ratifizierung des Freihandelsabkommen CETA mit Kanada. Karlsruhe hat gleich mehrere Klagen abgewiesen. An der Vereinbarkeit von CETA mit unserem Grundgesetz bestehen nun keine Zweifel mehr.
Putins völkerrechtswidriger Angriff auf die Ukraine hat uns schmerzlich vor Augen geführt, wie Abhängigkeit von einem staatlichen Energiekonzern schnell Versorgungssicherheit gefährden und Krieg finanzieren kann.

Was für russisches Gas gilt, trifft auch für andere Energieträger und Rohstoffe zu. Freihandelsabkommen mit „like-minded-Staaten“ tragen dazu bei, Abhängigkeiten zu überwinden und die Resilienz unserer Volkswirtschaft zu erhöhen.

Der Koalitionsvertrag besagt: „Die Entscheidung über die Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) treffen wir nach Abschluss der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.“ Der Bundestag kann und muss CETA nun schnell ratifizieren. Das ist das Signal, auf das unsere europäischen Partner jetzt warten.